Fahrtenschreiberservice

Fahrtenschreiberservice gem. 57b StVZO

Kraftfahrzeuge, die mit einem Fahrtenschreiber nach §57a Abs. 1 oder mit einem EG Kontrollgerät (EWG) Nr. 3821 und Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, müssen darauf geprüft werden, dass Einbau, Zustand Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Wir führen diese alle 2 Jahre notwendige Eichung an Ihrem Fahrzeug schnell und zuverlässig durch - egal ob das Gerät analog oder digital ist. Hierzu ist unser Unternehmen von der Continental VDO über den geltenden Prüfwerkstättenvertrag ermächtigt. Eine hoch moderne Prüfstrecke gewährleistet präzise Messwerte. Mit Hilfe der integrierten Software wird die revisionssichere Dokumentation der Eichergebnisse gewährleistet. Auf Wunsch übernehmen wir für Ihren Fuhrpark gern die Terminplanung innerhalb der gesetzlichen Wiedervorstellungsfristen.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern.